Kieferorthopädie Dr. J. Rehl

Patienteninformationen

Hier werden Fragen rund um das Thema Kieferorthopädie beantwortet!
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne! Wir sind für Sie da!

Was ist Kieferorthopädie?
Funktion, Gesundheit und Ästhetik im Gleichgewicht!

Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Ziel ist nicht nur ein harmonisches Lächeln, sondern vor allem eine gesunde Funktion des gesamten Kauorgans.

In unserer kieferorthopädischen Praxis in Bonn behandeln wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Je nach Alter und Befund kommen unterschiedliche Therapiekonzepte zum Einsatz – von herausnehmbaren Apparaturen im Wachstumsalter über feste Zahnspangen bis hin zu nahezu unsichtbaren Zahnkorrekturen für Erwachsene.

Moderne Kieferorthopädie berücksichtigt dabei weit mehr als die reine Zahnstellung. Auch die Funktion der Kiefergelenke, die Muskulatur und – in bestimmten Fällen – die Atmung spielen eine wichtige Rolle. Unbehandelte Fehlstellungen können langfristig zu Beschwerden wie Kiefergelenksproblemen (CMD), Verspannungen oder erhöhter Zahnabnutzung führen.

Durch eine sorgfältige Diagnostik und digitale Behandlungsplanung lassen sich Zahn- und Kieferfehlstellungen heute präzise und schonend korrigieren. Dabei steht immer eine individuelle Lösung im Vordergrund – abgestimmt auf Alter, Befund und persönliche Bedürfnisse.

Kieferorthopädie ist somit ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Zahngesundheit, zur funktionellen Stabilität und zu einem sicheren und natürichen Lächeln.

Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Nicht jeder Zahnarzt ist automatisch Kieferorthopäde. Der Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ setzt eine mehrjährige, strukturierte Zusatzausbildung nach dem Zahnmedizinstudium voraus.

Nach dem Studium der Zahnmedizin folgt eine mindestens dreijährige hauptberufliche Weiterbildung in einer spezialisierten kieferorthopädischen Einrichtung oder Klinik. Die Weiterbildung endet mit einer anspruchsvollen Fachzahnarztprüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer.

Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie verfügt somit über eine umfassende Spezialisierung im Bereich der Zahn- und Kieferregulation – von der Frühbehandlung bei Kindern bis hin zu komplexen interdisziplinären Fällen im Erwachsenenalter.

Warum ist die Spezialisierung wichtig?

Die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen erfordert nicht nur Erfahrung, sondern eine gezielte Spezialisierung. Wachstumsvorgänge bei Kindern, komplexe Bisslagen, Kiefergelenksbeschwerden oder interdisziplinäre Therapien stellen hohe fachliche Anforderungen.

Eine strukturierte Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie gewährleistet eine vertiefte diagnostische Kompetenz, eine sichere Therapieplanung und die Fähigkeit, auch anspruchsvolle Fälle verantwortungsvoll zu begleiten.

Gerade bei funktionellen Beschwerden wie Kiefergelenksproblemen (CMD), muskulären Verspannungen oder komplexen Bisslagen ist eine vertiefte diagnostische Kompetenz entscheidend. Neben der Fachzahnarztausbildung hat Frau Dr. Rehl daher einen zusätzlichen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie erworben.

Diese Spezialisierung ermöglicht eine differenzierte Beurteilung des Zusammenspiels von Zähnen, Kiefergelenken und Muskulatur und bildet die Grundlage für eine gezielte, ursachenorientierte Behandlung – beispielsweise durch individuell angepasste Schienentherapien.

In unserer Praxis in Bonn profitieren Sie somit von einer kieferorthopädischen Behandlung, die Zahnstellung und Funktion gleichermaßen berücksichtigt.

Wie läuft das mit den Kosten und der Krankenkasse?

Für Gesetzlich Versicherte:
Beratungstermine werden bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen an den Behandlungskosten. Grundlage hierfür sind bundesweit festgelegte kieferorthopädische Richtlinien (KIG-Einstufung). Wir prüfen für Sie, ob ein entsprechender Antrag gestellt werden kann und informieren Sie transparent über die voraussichtliche Kostenübernahme.

Für Privat Versicherte:
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel bei medizinischer Notwendigkeit. Der Umfang der Erstattung hängt vom individuell gewählten Tarif ab. Ein möglicher Selbstbehalt richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Private Zusatzversicherungen:
Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung die Kosten übernimmt, ist tarifabhängig. Vor dem ersten Beratungstermin kann es sinnvoll sein, sich über eine private kieferorthopädische Zusatzversicherung zu informieren, insbesondere wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich krankenversichert sind. Da der genaue Behandlungsumfang im Vorfeld noch nicht feststeht, empfiehlt sich eine Absicherung, die sowohl die Behandlung als auch mögliche Zusatzleistungen berücksichtigt. Schauen Sie sich beispielsweise einmal die Waizmanntabelle an, die unterschiedliche Tarife übersichtlich vergleicht.

Beihilfe:
Bei Beihilfeberechtigten ist eine Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Voraussetzung ist meist, dass der Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt.

Unser Service für Sie
Wir beraten Sie ausführlich zu allen Fragen rund um Kosten, Erstattung und Antragstellung – transparent und nachvollziehbar und unterstützen Sie in allen anfallenden Punkten, um für Sie das Beste zu erreichen.

Ich habe einen Notfall! Was kann ich tun?

Notfallselbsthilfe bei herausnehmbaren Zahnspangen:
Bei Druckstellen sollten Sie die Apparatur vorübergehend nicht tragen und uns umgehend kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Notfallselbsthilfe bei festsitzenden Zahnspangen:
Bitte überprüfen Sie anhand der Ihnen übergebenen Patienteninformation, ob eine Selbsthilfe möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein oder sollten Sie Schmerzen haben, kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Notdienst bzw. versuchen Sie uns über die interne Notfallnummer zu erreichen.

Für nähere Informationen zum Zahnärztlichen Notdienst in Bonn finden Sie auf dieser Seite der Zahnärztekammer Nordrhein:

https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/bereich/patienten/zahnaerztlicher-notdienst/

Ein Bracket hat sich gelöst, was kann ich tun?

Sollte das Bracket nicht stören, kann es für den Moment so belassen werden. Eine Reparatur sollte ca. innerhalb einer Woche erfolgen.

Wenn das Bracket stört, sollte es mit Wachs abgedeckt werden. Hierfür eine kleine Menge der Wachsplatte lösen, in der Hand durch Kneten erwärmen und auf das gelöste Bracket applizieren. Ist kein Wachs zur Hand, können Sie auch ein Papiertaschentuch oder zuckerfreies Kaugummi verwenden.

Sie können auch versuchen, das Bracket selbst zu entfernen.
Unsere selbstligierenden Brackets mit Klappe können wie folgt entfernt werden:
Einen spitzen Gegenstand (Sicherheitsnadel, Stopfnadel) in das mittig in der Klappe sitzende Loch stecken und damit diese Richtung Kaufläche/Schneidekante ziehen. Am letzten Bracket gibt es meistens keine Klappe, sondern nur eine Art Tunnel, durch den der Draht gesteckt wird. Hier können Sie das Bracket einfach nach hinten ziehen und so vom Draht entfernen. Sollte das Bracket entfernt worden oder herausgefallen sein, bringen Sie es bitte zum nächsten Termin mit.